13563 Initialisierungsgebot
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Initialisierungsgebot
Kürzel: KR 02
Beschreibung: Der Mediator muss das Wesen der Mediation deutlich machen, so dass die Parteien "das richtige Spiel spielen können". Er muss alles unterlassen, was den Eindruck schüren könnte, als befände man sich in einem anderen Verfahren als die Mediation. Ihre Andersartigkeit muss herausgestellt werden. Zur korrekten Initialisierung des Verfahrens gehört die Zielfestlegung (Finden einer Lösung) und die Festlegung der Spielregeln, also dessen, was das Spiel ausmacht. Das sind nicht die Gesprächsregeln!
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