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13563 Initialisierungsgebot

Vorschriften-Gesamtverzeichnis

Das ist ein Eintrag im Vorschriftenverzeichnis von Wiki to Yes

Die Datenbank erfasst alle Vorschriften zur Mediation von Gesetzen, bis hin zu Verordnungen und dem Erlass von Standards. Hier geht es zu den Vorschriftenverzeichnis und hier geht es Back.


Initialisierungsgebot


Kürzel: KR 02
Beschreibung: Der Mediator muss das Wesen der Mediation deutlich machen, so dass die Parteien "das richtige Spiel spielen können". Er muss alles unterlassen, was den Eindruck schüren könnte, als befände man sich in einem anderen Verfahren als die Mediation. Ihre Andersartigkeit muss herausgestellt werden. Zur korrekten Initialisierung des Verfahrens gehört die Zielfestlegung (Finden einer Lösung) und die Festlegung der Spielregeln, also dessen, was das Spiel ausmacht. Das sind nicht die Gesprächsregeln!


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Hinweise und Fußnoten

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