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Auftrag

Lexikon

Das ist ein Eintrag im Wiki to Yes Mediationslexikon

Das Mediationslexikon ist eine der zentralen Datenbanken im Wiki to Yes, wo alle Begriffe erfasst und verarbeitet werden, die mit der Mediation im Zusammenhang stehen. Hier geht es zur Enzyklopädie und hier geht es Back.

Bezeichnung: Auftrag
Beschreibung: Der Auftrag ist ein Vertragstyp im BGB. Er ist in § 662 BGB geregelt und besagt, dass sich der Beauftragte durch die Annahme eines Auftrags verpflichtet, ein ihm von dem Auftraggeber übertragenes Geschäft für diesen unentgeltlich zu besorgen. Die Mediation beinhaltet keine Geschäftsbesorgung. Sie kann also kein Auftrag sein, auch nicht, wenn sie unentgeltlich erfolgt. Sie kann als Dienstvertrag eingeschätzt werden, der nicht zwingend eine Vergütung voraussetzt, wohl aber einen Rechtsbindungswillen, kann der Mediationsvertrag auch als unentgeltlöocher Dienstvertrag vereinbart werden.
Wiki Fundstelle: Anzeigen

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Hinweise und Fußnoten

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