höchstpersönliche Rechte
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Bezeichnung: höchstpersönliche Rechte
Beschreibung: Höchstpersönliche Rechte sind unveräußerbare und unvererbliche Rechte, über die nur der Inhaber oder die Inhaberin disponieren darf. Die Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht ist z.B. ein höchstpersönliches Recht.
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