Informationsgespräch
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Bezeichnung: Informationsgespräch
Beschreibung: Nach § 135 FamFG kann das Familiengericht die Teilnahme der Parteien an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation oder eine sonstige Möglichkeit der außergerichtlichen Konfliktbeilegung anhängiger Folgesachen bei einer von dem Gericht benannten Person oder Stelle anordnen. Im Grunde wird eine angepasste und ausführliche Phase eins durchgeführt, wo Ziele, Möglichkeiten, Rahmenbedingungen und Wege abgestimmt werden. Das Ziel ist der Abschluss eines Mediationsvertrages.
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