Koordinierung angrenzender Dienstleistungen
Das Aufgabenverzeichnis erfasst alle in der Mediation anfallenden Aufgaben und qualifiziert sie nach Erfordernis bis hin zur Rechtspflicht des Tätigwerdens. Hier geht es zum Aufgabenverzeichnis und hier geht es Back.
Koordinierung angrenzender Dienstleistungen
Beschreibung: Der Mediator hat darauf zu achten, dass die Dienstleistungen der von den Parteien beauftragten Berater, Therapeuten und Urkundspersonen im Einklang mit der Mediation erfolgen.
Fundstelle: Konsolidierung-Beruf
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