12341 Vermögenserhaltung statt Unterstützung
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Beispiel 12341
Vermögenserhaltung statt Unterstützung
Vater (V) ist sehr vermögend. Er ist in 2. Ehe verheiratet. Weil er sich den Kindern erbrechtliche verpflichtet fühlt, plant er der neuen Frau nur ein Vermächtnis zu geben. Das Vermögen will er im Übrigen erhalten, nicht nur für die Kinder sondern auch für die Enkel und deren Nachfahren. Er plant deshalb auch aus steuerlichen Gründen die Gründung einer Gesellschaft. Seine erwachsenen und berufstätigen Kinder (A) und (B) sind mit dieser Idee überhaupt nicht einverstanden. Vordergründig meinen Sie, den neue Frau dürfe überhaupt nichts bekommen. Außerdem wollten die Geschwister wegen ihrer schlechten Beziehung zueinander auch nicht Gesellschafter einer einheitlichen Gesellschaft sein. Sie verschweigen, dass sie selbst finanziell sehr schlecht gestellt sind und sofort Geld brauchen. Es kommt zum Streit zwischen dem Erblasser und den potentiellen Erben. (Siehe auch die Fallbesprechung des Aktuell/item12340)
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