Sittenwidriger Ehevertrag
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Sittenwidriger Ehevertrag
2021-10-15
"Notar haftet nicht" lautet der Untertext in einem Artikel, der jetzt im NTV_Ratgeber erschienen ist. Es geht um einen Streit, weil eine Ehefrau in einem Ehevertrag auf alles verzichtete, das Gericht aber jetzt den Ehevertrag wegen Sittenwidrigkeit aufgehoben hat. Der Ehemann will den Notar in Regress nehmen. Er behauptet, er hätte seine Frau nicht geheiratet, wenn er gewusst hätte, dass der Ehevertrag nicht zulässig gewesen sei. Das Landgericht Frankenthal (Az: 4 O 47/21) hat die Klage zurückgewiesen, weil die Rechtseinschätzung von Eheverträgen sich inzwischen geändert habe. Dem Notar sei also kein Vorwurf zu machen.
ntv.de
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