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12211 FamFG §135

Vorschriften-Gesamtverzeichnis

Das ist ein Eintrag im Vorschriftenverzeichnis von Wiki to Yes

Die Datenbank erfasst alle Vorschriften zur Mediation von Gesetzen, bis hin zu Verordnungen und dem Erlass von Standards. Hier geht es zu den Vorschriftenverzeichnis und hier geht es Back.


FamFG §135


Kürzel: FamFG §135
Beschreibung: Die Vorschrift erlaubt es dem Richter in einer Familiensache die Parteien zur Teilnahme an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation oder eine sonstige Möglichkeit der außergerichtlichen Konfliktbeilegung zu verpflichten. Interessanterweise beschränkt sich diese Verpflichtung auf anhängige Folgesachen.


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