12201 UWG
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UWG
Kürzel: UWG
Beschreibung: Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Das UWG ist eine indirekte Handhabe, Fehlverhalten des Mediators und der Ausbilder z.B. bei fehlerhafter Werbung oder falschen Berufsangaben zu kontrollieren.
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