Einverständnis erwirken bei Einzelgesprächen
Das Aufgabenverzeichnis erfasst alle in der Mediation anfallenden Aufgaben und qualifiziert sie nach Erfordernis bis hin zur Rechtspflicht des Tätigwerdens. Hier geht es zum Aufgabenverzeichnis und hier geht es Back.
Einverständnis erwirken bei Einzelgesprächen
Beschreibung: Gem. §2 Abs. 3 Mediationsgesetz kann der Mediator im allseitigen Einverständnis getrennte Gespräche mit den Parteien führen. Die Vorschrift verpflichtet ihn also indirekt, das Einverständnis zu erwirken.
Fundstelle: Einzelgespräch
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