Zustimmung einholen bei Beteiligung Dritter
Das Aufgabenverzeichnis erfasst alle in der Mediation anfallenden Aufgaben und qualifiziert sie nach Erfordernis bis hin zur Rechtspflicht des Tätigwerdens. Hier geht es zum Aufgabenverzeichnis und hier geht es Back.
Zustimmung einholen bei Beteiligung Dritter
Beschreibung: Gem. §2 Abs. 4 Mediationsgesetz dürfen Dritte nur mit Zustimmung der Parteien teilnehmen, Die Vorschrift verpflichtet den Mediator indirekt, die Zustimmung gegebenenfalls einzuholen.
Fundstelle: Beistände
Sie haben Zugriff auf weitere Datenfelder und erweiterte Nutzungs- und Aktionsmöglichkeiten, wenn Sie angemeldet sind. Lesen Sie mehr dazu im Angebot.
Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen.
Siehe auch: Schlagworte. Kategorien