Beistandschaft ermöglichen
Das Aufgabenverzeichnis erfasst alle in der Mediation anfallenden Aufgaben und qualifiziert sie nach Erfordernis bis hin zur Rechtspflicht des Tätigwerdens. Hier geht es zum Aufgabenverzeichnis und hier geht es Back.
Beistandschaft ermöglichen
Beschreibung: Wenn der Mediator merkt (oder wenn zu erwarten ist), dass eine Partei schwächer ist als die andere (etwa weil auf der Gegenseite eine Personenmehrheit besteht), muss der Mediator (falls die Allparteilichkeit nicht ausreicht) der schwächeren Partei die Möglichkeit geben, sich einen Beistand zu suchen.
Fundstelle: Gruppen
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