11983 Nutzen des Verfahrens
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Beispiel 11983
Nutzen des Verfahrens
Was würde die Mutter im Babysitterfall sagen, wenn sie danach gefragt wird, was sie sich von einer Lösung verspricht? Ihre Antwort könnte lauten: "Dann hab ich meine Ruhe", "Dann muss ich den Vater nicht mehr sehen", "Dann empfinde ich Wiedergutmachung", "Dann habe ich das Sagen", usw. Die Antwort des Vaters könnte lauten: "Dann hab ich meine Ruhe", "Ich schütze mein Kind", Ich bin der Vater", "Wenn ich schon Unterhalt zahlen muss dann will ich wenigstens eine Gegenleistung", usw. In beiden Fällen ist fraglich, ob die Regelung des Umganges diesen Nutzen einbringt. Gemessen an diesen Interessen erscheint es fraglich, ob die Umgangsregelung die Parteien zufriedenstellen kann.
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