11936 Problem als Streitanlass
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Beispiel 11936
Problem als Streitanlass
Die Parteien streiten über die Zahlungspflicht für eine fehlgeschlagene Versandlieferung. Der Gegenstand war kaputt angekommen. Der Streit ist auf die Frage der Zahlungspflicht gerichtet. Die Frage Zahlung oder nicht enstpricht den Positionen. Das Problem ist jedoch die Frage, wer für die ordnungsgemäße Ablieferung der Ware verantwortlich ist (Spediteur, Lieferant, Empfänger). Also ist der Streit die Zahlung und das Problem die Verantwortlichkeit.
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