11877 dolus eventualis
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Beispiel 11877
dolus eventualis
A schießt auf BIm ersten Fall (direkter Vorsatz) setzt er die Pistole auf den Kopf und drückt ab, im zweiten Fall sieht er B in 200 Meter Entfernung und schießt auf ihn, wobei er erkennt, dass er ihn möglicherweise tötet, er nimmt das aber in Kauf und schießt nicht gezielt auf die Beine, sondern einfach in Richtung des BIm Ergebnis handelt A in beiden Fällen vorsätzlich (wobei sich ein Unterschied in den Folgen ergibt: A wird im ersten Fall strafrechtlich härter bestraft, und im Falle der Schmerzensgeldzahlung muss er tiefer in die Tasche greifen, es sei denn, B ist im ersten Fall auf der Stelle tot, dann schuldet er kein Schmerzensgeld).
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