11869 fehlende Vertretungsmacht
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Beispiel 11869
fehlende Vertretungsmacht
K beauftragt A, ein Originalbild für maximal 10.000,00 € zu kaufenA kauft beim Galeristen V einen Original Dali für 20.000,00 €K kann das Geschäft genehmigenDie Entscheidung liegt bei ihm
Beauftragt V den A, den Mieter M abzumahnen und spricht A stattdessen die Kündigung aus, weil M die Wohnung verwüstet hat, ist die Kündigung unwirksamV muss seinerseits entweder A neu beauftragen, oder aber selbst kündigen (zu Vorschrift des § 174 BGB siehe oben).
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