11865 Stellvertretung
Das Beispielverzeichnis erfasst alle in den Texten verwendeten Beispiele in einer Datenbank, um Ihnen einen schnellen Zugriff zu gewähren und um eine Möglichkeit zu haben, die Beispiele zusammenzustellen und auszuwerten. Sie sehen einen Datensatz. Hier geht es zum Beispielverzeichnis und hier geht es Back.
Beispiel 11865
Stellvertretung
V will der K eine Vase verkaufenDa K und die Ehefrau des V, E, regelmäßig Kaffee miteinander trinken, lässt V die E das Angebot entsprechend ausrichten.
Variante a: V lässt über E ausrichten, er wolle K die Vase für 100,00 € verkaufenE tut dies wunschgemäß, K lässt über E ausrichten, sie nehme das Angebot anHier handelt E als Botin (für beide Willenserklärungen), das Geschäft kommt unmittelbar (ohne Stellvertretung) zwischen V und K zu Stande.
Variante b: Wie a, aber E ist vergesslich und nennt als Kaufpreis statt der von V gewollten 100,00 € nur 50,00 €, K nimmt (dankend) anAuch hier kommt das Rechtsgeschäft ohne Stellvertretung unmittelbar zwischen V und K zu Stande, V kann aber anfechten (§ 120 BGB).
Variante c: E meint, 100,00 € seien viel zu teuer und bietet die Vase für 80,00 € anHier handelt sie als Vertreterin ohne Vertretungsmacht und wird selbst verpflichtet (K kann nach § 179 Abs1 BGB Schadensersatz verlangen)Bietet E die Vase hingegen für 150,00 € an, so kann V das Geschäft – sofern K sich darauf einlässt genehmigen (§ 177 Abs1 BGB; wohlgemerkt: E handelt immer noch ohne Vertretungsmacht)Diese Variante ist ein Fall der Stellvertretung, aber ohne Vertretungsmacht (zu den Einzelheiten su.).
Variante d: V bittet E, die Vase bestmöglich zu verkaufenE bietet die Vase im Namen des V für 00,00 € an, K ist einverstandenEs liegt ein echter Fall der Stellvertretung vor.
Sie haben Zugriff auf weitere Datenfelder und erweiterte Nutzungs- und Aktionsmöglichkeiten, wenn Sie angemeldet sind. Lesen Sie mehr dazu im Angebot.
Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen.
Siehe auch: Schlagworte. Kategorien