Klärung der Mediationsbereitschaft
Das Aufgabenverzeichnis erfasst alle in der Mediation anfallenden Aufgaben und qualifiziert sie nach Erfordernis bis hin zur Rechtspflicht des Tätigwerdens. Hier geht es zum Aufgabenverzeichnis und hier geht es Back.
Klärung der Mediationsbereitschaft
Beschreibung: Die Mediationsbereitschaft wird von der Freiwilligkeit unterscheiden. Sie hebt die innere Bereitschaft, sich auf die Mediation einzulassen heraus. Die Bereitschaft kann nicht (immer) unterstellt werden. Sie ist gegebenenfalls vom Mediator zu hinterfragen.
Fundstelle: integrierte Mediation
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