Beratungshinweis
Das Aufgabenverzeichnis erfasst alle in der Mediation anfallenden Aufgaben und qualifiziert sie nach Erfordernis bis hin zur Rechtspflicht des Tätigwerdens. Hier geht es zum Aufgabenverzeichnis und hier geht es Back.
Beratungshinweis
Beschreibung: Diese Pflicht ergibt sich aus §2 Abs. 6 Mediationsgesetz. Sie umfasst auch eine Beratungsberatung, also eine Unterstützung bei der Ermittlung des Beratungsbedarfs und Hilfe bei der Inanspruchnahme.
Fundstelle: Pflichtenverzeichnis
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