Partei verlangt die Vorlage von Beweisen
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Partei verlangt die Vorlage von Beweisen
Hintergrund: Der Mediator sollte genau hinterfragen zu welchem Zweck. Geht es darum, Fakten zu verifizieren und sich eine Meinung zu bilden, ist gegen die Verifikation von Fakten nichts einzuwenden. Wie sonst soll sich die Partei auf etwas einlassen, was ihr unsicher und nicht geheuer ist. Wenn die Vorlage von Beweisen jedoch aus der streitigen Situation erfolgt und nicht zur Konsensfindung, sondern zur Unterwerfung dient oder zur Erlangung von Verhandlungsmacht, ist Vorsicht geboten. Der Mediator sollte dann fragen, ob der Beweiszweck mit dem Wesen der Mediation kompatibel ist.
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