Die häusliche Gewalt
Die Mediation ist durchaus auch bei Gewalt möglich.
Häusliche Gewalt ist ein Phänomen, das in allen Gesellschaftsschichten auftritt. Sie umfasst nicht nur körperliche Gewalt, sondern auch psychische, sexuelle, wirtschaftliche und soziale Misshandlungen.1 Ob und wie die Mediation damit umgehen kann ist umstritten. Zweifellos könnte die Mediation eine Hikfestellung anbieten. Um das zu verstehen, müssen wir uns tiefer auf das Thema einlassen.
Was ist häusliche Gewalt?
Eine Definition befindet sich in der Istanbuler Konvention in Art 3 b unter den Begriffsbestimmungen. Dort wird ausgeführt:2
Bemerkenswert ist, dass die Definition nur Handlungen, nicht Unterlassungen erwähnt. Dazu jedoch später. Juristisch betrachtet handelt es sich bei der häuslichen Gewalt nicht um einen eigenen Straftatbestand. Die häusliche Gewalt ist vielmehr ein Oberbegriff für verschiedene Delikte, die im privaten Nahraum begangen werden. Weil die häusliche Gewalt kein eigener Tatbestand ist, werden die einzelnen Taten unter den folgenden, allgemeinen Straftatbeständen verfolgt:
| Straftat | StGB-Paragraph | Beispiel (häuslicher Kontext) |
|---|---|---|
| Körperverletzung | §§ 223–227 | Schlagen, Würgen, Verbrennungen |
| Gefährliche KV | § 224 | Einsatz von Waffen/Gegenständen |
| Nötigung | § 240 | Einschüchterung, Freiheitsberaubung |
| Bedrohung | § 241 | Drohung mit Mord oder Gewalt |
| Stalking | § 238 | Nachstellen, Belästigung nach Trennung |
| Vergewaltigung / Sexuelle Nötigung | § 177 | Sexuelle Gewalt in der Ehe/Partnerschaft |
| Freiheitsberaubung | § 239 | Einsperren, Ausgehverbot |
| Zwangsprostitution | § 232 | Ausbeutung durch Partner |
Neben dem StGB gibt es das Gewaltschutzgesetz,3 das schnellen zivilrechtlichen Schutz bietet:
- § 1 GewSchG: Opfer können Kontakt- und Näherungsverbote erwirken.
- § 2 GewSchG: Gericht kann Wohnungszuweisung entscheiden (Täter muss ausziehen).
- § 4 GewSchG: Eilanträge möglich (Schutz innerhalb von Tagen).
Neben der strafrechtlichen, gibt es eine zivilrechtliche Regelung im sogenannten GewG
Erscheinungsformen und Dynamiken
Die Istanbul Konvention nennt ausdrücklich nicht nur körperliche, sondern auch sexuelle, psychische und sogar wirtschaftliche Gewaltanwendungen. Folgendes ist gemeint:
- Körperliche Gewalt: Schlagen, Treten, Würgen, Verbrennungen, Einsatz von Waffen oder Gegenständen, Vorenthalten medizinischer Versorgung
- Psychische/emotionale Gewalt: Demütigungen, Beleidigungen, Erniedrigungen, Drohungen (gegen das Opfer, Kinder oder Haustiere), Isolierung von Freunden und Familie, Gaslighting (Realitätsverzerrung durch Manipulation)
- Sexuelle Gewalt: Vergewaltigung in der Ehe/Partnerschaft, Nötigung zu ungewollten sexuellen Handlungen, Erniedrigende sexualisierte Sprache
- Wirtschaftliche Gewalt: Kontrolle über Finanzen, Verweigerung von Geld, Arbeitsverbot oder Zwang zur Arbeit, Schuldenmachen im Namen des Opfers
- Soziale Gewalt: Kontrolle über Kontakte (Handy, Internet, Ausgehverbot), Verbot, Familie oder Freunde zu treffen
- Passive Gewalt: Auch unterhalb sichtbarer Handlungen kann Gewalt ausgeübt werden. Dazu gehören Schweigen als Bestrafung, emotionale Entzüge, Gleichgültigkeit, Ignorieren von Bedürfnissen, bewusstes Unterlassen von Hilfe oder Zuwendung, das Erzeugen von Unsicherheit oder Abhängigkeit oder das systematische „Laufenlassen“ einer Situation, in der das Opfer Schaden nimmt. Passive Gewalt ist oft schwer zu erkennen, aber äußerst wirksam, weil sie subtil wirkt und kaum belegbar ist.
Wo kommt häusliche Gewalt vor?
Häusliche Gewalt ist kein Randphänomen, sondern tritt in allen sozialen Schichten, Kulturen und Altersgruppen auf. Besondere Risikofaktoren sind:
- Partnerschaften (Ehen, nichteheliche Lebensgemeinschaften, Trennungsphasen)
- Familien mit Kindern (häufig Zeugen der Gewalt)
- Ältere Menschen (Gewalt durch Pflegende oder Angehörige)
- Demenzerkrankte Menschen (Aggressionen insbesondere in der Phase des Kompetenzverlustes, z.B. Beleidigungen, Provokationen, Grenzverletzungen bis hin zu körperlicher Gewalt. Leidtragende können sein: Angehörige, Partner*innen, Pflegende)
- LGBTQ+-Paare (häufig untererfasst, da seltener angezeigt)
- Migrant:innen (Abhängigkeit vom Partner durch Aufenthaltsstatus)
- Abhängigkeitsverhältnisse (wirtschaftlich, emotional, migrationsbedingt)
- Mehrjährige Beziehungen, in denen Gewalt über lange Zeit normalisiert wurde
- Familien, in denen intergenerationale Gewalt (Gewalt zwischen Generationen) weitergegeben wird
Wie kommt häusliche Gewalt zustande?
Häufig entwickelt sich eine Gewaltspirale, deren wiederkehrende Muster in der Forschung gut beschrieben sind:
- Spannungsaufbau: Das Klima verschlechtert sich, Kritik, Überwachung und Vorwürfe nehmen zu.
- Gewaltausbruch: Es kommt zu körperlichen, verbalen oder psychischen Übergriffen.
- „Honeymoon“-Phase: Der Täter zeigt Reue, verspricht Besserung, sucht Nähe. Das Opfer hofft auf Veränderung.
- Normalisierung: Die Vorfälle werden relativiert, verdrängt oder als Einzelfälle dargestellt.
Hinzukommen strukturelle Mechanismen:
- Abhängigkeiten (finanziell, emotional, sozial, aufenthaltsrechtlich)
- Isolation durch Einschränkung sozialer Kontakte
- Scham und Schuldgefühle auf Seiten des Opfers
- Bagatellisierung, Leugnen oder Umkehr der Schuld durch den Täter („Du hast mich provoziert“)
- Traumafolgen wie Dissoziation, Angst, Schockreaktionen
- Kindeswohlgefährdung: Kinder als Zeugen oder Mitbetroffene
Bedenkenswert ist, dass Gewalt selten zufällig ist. Sie entsteht in einem Muster, das Macht, Kontrolle und die Herstellung von Dominanz zum Ziel hat – unabhängig davon, ob sie offen (aktiv) oder subtil (passiv) ausgeübt wird.
Woran ist häusliche Gewalt zu erkennen?
Häusliche Gewalt äußert sich oft in einem vielschichtigen Zusammenspiel auffälliger Verhaltensweisen des Opfers und des Täters. Bei den Betroffenen zeigen sich häufig körperliche Verletzungen, die mit wenig glaubwürdigen oder widersprüchlichen Erklärungen begründet werden. Viele Opfer ziehen sich zunehmend aus ihrem sozialen Umfeld zurück, wirken depressiv oder emotional belastet und entwickeln eine ausgeprägte Angst vor ihrem Partner. Nicht selten entsteht zusätzlich eine finanzielle Abhängigkeit, die das Verlassen der Beziehung oder das Einholen professioneller Hilfe erschwert.
Auf Seiten des Täters oder der Täterin zeigen sich häufig stark kontrollierende Verhaltensweisen, etwa die Überwachung von Handy, Kleidung oder sozialen Kontakten. Hinzu kommen ausgeprägte Wutausbrüche oder schwer vorhersehbare Stimmungsschwankungen, die ein Klima permanenter Unsicherheit erzeugen. Charakteristisch sind zudem Schuldzuweisungen gegenüber dem Opfer („Du hast mich dazu gebracht!“) oder die Bagatellisierung der eigenen Gewalt („War doch nicht so schlimm“). Diese Muster dienen meist der Aufrechterhaltung von Macht und Kontrolle und sind typische Indikatoren für eine gewaltbelastete Beziehung.
Statistiken zur häuslichen Gewalt
Die Zahlen zeigen die erschreckende Verbreitung. Die Zahl der Dunkelfälle ist hoch, da viele Opfer aus Angst, Scham oder Abhängigkeit keine Anzeige erstatten.4
- 2022: Über 143.000 Opfer von Partnerschaftsgewalt (BKA-PKS), davon 80% Frauen.
- Tötungsdelikte: Jeden 3. Tag stirbt eine Frau durch ihren (Ex-)Partner.
- Dunkelziffer: Nur etwa 20% der Fälle werden angezeigt.
- Kinder als Opfer/Zeugen: In 50% der Fälle sind Kinder betroffen.
- 1 von 3 Frauen weltweit erlebt körperliche oder sexualisierte Gewalt.
- In 38% der Femizide (Tötung von Frauen) ist der (Ex-)Partner der Täter.
Auswirkungen auf Familienkonflikte
Häusliche Gewalt kann dramatische Auswirkungen auf Familienkonflikte haben, wenn sie nicht sogar zu deren eigentlichen Ursache wird. Besonders Kinder reagieren empfindlich auf wiederholte oder anhaltende Gewalt. Häufig entwickeln sie Traumatisierungen wie Posttraumatische Belastungsstörungen oder Angststörungen. Viele übernehmen unbewusst die erlebten Gewaltmuster, was später entweder zu eigenem Täter- oder Opferverhalten führen kann. Auch schulische Probleme, Konzentrationsschwierigkeiten oder auffälliges Sozialverhalten sind typische Folgen.5
Wirkung auf das Familiensystem
Doch nicht nur Kinder, auch das gesamte Familiensystem wird erheblich belastet. Gewalt kann generationenübergreifend weitergegeben werden und prägt so langfristig familiäre Beziehungsmuster. Oft führt sie zu Spaltungen innerhalb der Familie, zu Kontaktabbrüchen oder Loyalitätskonflikten. Trennungen, die häufig unter hohem Druck erfolgen, verschärfen zudem die wirtschaftliche Situation vieler Betroffener, sodass finanzielle Notlagen entstehen.
Besonders kritisch sind Konflikte im Kontext einer Scheidung. Trennungsphasen gelten als Hochrisikoperioden, in denen es häufig zu einer Eskalation der Gewalt kommt. Täter nutzen nicht selten den Sorgerechtsstreit als Machtmittel, um Kontrolle auszuüben oder Druck aufzubauen. Hinzu kommen häufige Wohnungsprobleme, weil das Opfer keinen Rückzugsort oder keine finanzielle Unabhängigkeit hat. In solchen Situationen müssen oft gerichtliche Schutzmaßnahmen wie Näherungsverbote oder Wohnungszuweisungen ergriffen werden, um die Sicherheit der Betroffenen zu gewährleisten.
Missbräuchliche Vorwürfe
Ein weiterer Aspekt, der im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt zunehmend diskutiert wird, ist der Missbrauch des Systems durch falsche Beschuldigungen. Es wird behauptet, dass laut Statistik nur etwa 0,3–2 % aller Anzeigen tatsächlich falsch seien. Mit dieser Zahl sollen repressive Maßnahmen gegen Gewalteinwirkung gerechtfertigt werden. Es ist ein wirklich schwieriges Problem, weil die Behauptung der häuslichen Gewalt besonders bei Familienkonflikten zu taktischen Vorteilen führen kann. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Behauptung zum Verbot des Kindesumgangs führt. Eigene Recherchen der Redaktion haben ergeben, dass die häufig zitierten 0,3–2 % nachweislich falscher Anzeigen lediglich auf Strafanzeigen beziehen, bei denen die Unwahrheit gerichtsfest bewiesen wurde. Da Falschbeschuldigungen nur selten verfolgt oder nachgewiesen werden, handelt es sich um einen Minimalwert. Die tatsächliche Häufigkeit falscher Vorwürfe – insbesondere in familiengerichtlichen Konflikten – ist unbekannt und könnte deutlich höher sein, da viele unzutreffende Vorwürfe nie strafrechtlich erfasst oder überprüft werden.
Dennoch haben solche Vorwürfe erhebliche Auswirkungen, weshalb sie auch als eine scheinbar perfekte Waffe im Familienkonflikt eingesetzt werden kann.6 Die Motive für falsche oder leichtfertige Gewaltvorwürfe reichen von strategischen Vorteilen im Sorgerechtsstreit oder bei Fragen der Wohungszuweisung über Rache nach einer Trennung bis hin zu familiärem Druck. Falsche Anschuldigungen können zwar einen unmittelbaren Vorteil bringen, weil die Zweifelsregel immer darauf abzielt, das Opfer vor Gewalteinwirkung zu schützen. Deshalb können Gewaltanzeigen tatsächlich zur Übertragung der Nutzungsrechte an der Wohnung oder zum Ausschluss des Umgangsrechts mit dem Kind führen. Wenn es sich herausstellt, dass die Gewaltanzeige falsch oder voreilig war, ist der Schaden bereits eingetreten. Abgesehen von der Belastung der Beziehungen und der Eskalation im Konflikt kann es zu einer Rufschädigung, zu beruflichen Probleme und zu erheblichen psychischen Belastungen für die zu Unrecht Beschuldigten kommen. Gleichzeitig untergraben solche Fälle das Vertrauen in den Schutzmechanismus und erschweren es echten Opfern, ernst genommen zu werden.
Was Mediation leisten kann
Ob Mediation in Fällen häuslicher Gewalt überhaupt möglich oder verantwortbar ist, ist hoch umstritten. Der Grund ist einfach: Mediation setzt Freiwilligkeit, Autonomie, Entscheidungskompetenz, Gewaltfreiheit und Augenhöhe voraus. Bei häuslicher Gewalt sind diese Voraussetzungen häufig nicht gegeben. Es ist deshalb schon fraglich, wie es sein kann, dass Gewalttäter den Weg in die Mediation finden. Wenn sich der Täter auskennt, weiß er, dass die Verschwiegenheitsprflicht des Mediators gem §4 Mediationsgesetz geöffnet ist. §4 besagt, dass (ungeachtet anderer gesetzlicher Regelungen über die Verschwiegenheitspflicht) die Offenlegung von Informationen aus der Mediation ... geboten ist, ... um eine Gefährdung des Wohles eines Kindes oder eine schwerwiegende Beeinträchtigung der physischen oder psychischen Integrität einer Person abzuwenden.7
Der Mediator ist verpflichtet, auf diese Einschränkung hinzuweisen.8
Wenn sich ein Täter auf diese Einschränkung einlässt und dennoch die Mediation durchführen will, kann es ein durchaus positives Zeichen sein, wenn es ihm darum geht, Gewalt in der Zukunft zu verhindern. Die Mediation ist ein reflexives Verfahren auf gleicher Augenhöhe. Deshalb ist es entscheidend, dass sich auch das Opfer in Gegenwart des Täters oder durch seine Aussagen nicht so sehr beeinträchtigt fühlt und dass es unfähig ist, zu sagen was stört. Es darf auch nicht die Sorge bestehen, dass es nach der Mediationssitzung zu Repressalien kommt, falls das Opfer etwas sagt, was dem Täter missfällt.
Entscheidend ist, dass es gelingt, die Sphäre (den geschützten Raum) einzurichten innerhalb der es keine Hierarchie und keine Dominanz oder gar Gewalt - wie auch immer - geben darf. Denj Parteien muss auch klar sein, dass es nicht die Aufgabe der Mediation ist, Gewalt zu verharmlosen oder Täter zu entlasten. Ihre Aufgabe ist Klarheit zu schaffen, Muster sichtbar zu machen und neue Kommunikationswege zu eröffnen, um daraus Chancen zu entwickeln, die eine gewaltfreie Zukunft ermöglichen.
Wenn die Rahmenbedingungen stimmen und Sicherheit gewährleistet ist, kann die Mediation Folgendes beitragen:
- Gewalt sichtbar machen: Durch strukturiertes Arbeiten können Dynamiken, Kontrollmechanismen und Machtungleichgewichte bewusst gemacht werden.
- Selbstbestimmung stärken: Das Opfer kann (wieder) eigene Bedürfnisse formulieren, Grenzen setzen und Entscheidungen treffen.
- Verantwortung klären: Der Täter kann – wenn er dazu bereit ist – Verantwortung übernehmen und destruktive Muster erkennen.
- Kommunikation entlasten: Die Mediation bietet einen Raum, in dem Konflikte thematisiert werden können, ohne in Rechtfertigung und Gewalt zu münden.
- Sicherheitsplanung unterstützen: Die Mediation kann helfen, realistische Vereinbarungen zu treffen, die Sicherheit von Erwachsenen und Kindern gewährleisten, z. B. Umgangsregelungen, Kontaktmodalitäten oder klare Grenzen.
- Alternative Wege aufzeigen: Manchmal ist die wichtigste Erkenntnis der Mediation, dass eine Trennung, Distanzierung oder gerichtliche Regelung notwendig ist.
Bedeutung für die Mediation
Häusliche Gewalt ist ein tiefgreifendes gesellschaftliches Problem mit verheerenden Folgen für Betroffene und Familien. Während echte Opfer oft aus Angst schweigen, werden falsche Anzeigen zwar selten, aber mit hoher medialer Aufmerksamkeit thematisiert. Scheidungskonflikte verschärfen die Situation, und Mediation ist nur in ausgewählten Fällen sinnvoll. Eine konsequente Strafverfolgung, Präventionsarbeit und finanzielle Unabhängigkeit sind entscheidend, um Gewaltkreisläufe zu durchbrechen.
Was tun wenn ...
- Der Mediator erkennt, dass Gewalt im Spiel ist
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- Weitere Empfehlungen im Fehlerverzeichnis oder im Ratgeber
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Siehe auch: Wut Verfahrensverzeichnis
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