Loading...
 
Skip to main content

Die sogenannte faktische Mediation

Lexikon

Datensatz-ID: 12663
Bezeichnung: faktische Mediation
Verzeichnisse: Mediationen
Verwendung:
Fachbuch: Mediationsradius
Siehe auch:
Beitragsthemen:

Wissensmanagement » Abteilung Wissen → Archiv
Diese Mediation ist zwar eine Mediation aber kein Mediationsverfahren. Wie kann das sein?

Der Ausdruck faktische Mediation ist kein genuiner Rechts- oder Fachterminus, sondern ein aus der Praxis hervorgegangener Begriff. Er taucht vor allem im deutschsprachigen Raum in der Mediationsforschung und -kritik auf, um Verfahren zu beschreiben, die außerhalb des rechtlich kodifizierten oder institutionell anerkannten Mediationsrahmens stattfinden, jedoch wesentliche Merkmale der Mediation aufweisen.

Abgrenzung

Die Bezeichnung faktische Mediation wurde in Analogie zu Begriffen wie „faktische Geschäftsführung“ oder „faktische Unternehmensleitung“ geprägt, die auf eine tatsächliche, aber rechtlich nicht vollständig geregelte Handlungspraxis hinweisen. Im Bereich der Konfliktbeilegung soll sie Verfahren kenntlich machen, die de facto (faktisch) wie eine Mediation ablaufen, ohne jedoch de jure (formalrechtlich) eine Mediation zu sein.

Nachdem der Gesetzgeber selbst den Begriff des Mediationsverfahrens eingeführt hat, um das Verfahren nach dem Mediationsgesetz zu kennzeichnen, braucht es des Adjektives nicht, um den Unterschied zum Verfahren nach dem Mediationsgesetz herauszustellen. Für die Rechtsklarheit ist es jedoch hilfreich.

Rechtsgrundlage

Fest steht, dass die faktische Mediation dem Mediationsgesetz nicht unterliegt, wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen. Daran ändert die Bezeichnung nichts. Wegen des Grundsatzes falsa demontratio non nocet kann ein Verfahren dem Mediationgesetz nicht entzogen werden, indem es als faktische Mediation bezeichnet wird, so wie eine faktische Mediation am Mediationsgesetz gemessen wird, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Konkret bedeutet das, ein Mediationsverfahren kann nur durch einen ausgebildeten Mediator ausgeführt werden.

Anwendbar ist die Containertheorie der integrierten Mediation. Sie besagt, dass ich die Rechtsanwendung aus dem zu Grunde liegenden Verfahren ergibt. Ist es eine Beratung, die mit meditativen Mitteln ausgeführt wird, ist das Beratungsrecht einschlägig. Ist es ein Zivilprozess, der mit meditativen Mitteln angereichert wird, ist das Zivilprozessrecht einschlägig und so weiter. Es ist also stets und unabhängig von der Bezeichnung festzustellen, in welchem rechtlichen Rahmen die iterative Anwendung erfolgt.

Verwendung

Letztlich ist unter der faktischen Mediation eine Vorgehensweise zu verstehen, die mediative Mittel im prozessualen Verständnis der Mediation zusammenführt. Die Anwendung einiger Techniken, macht daraus noch keine Mediation. Ein mediativer Führungsstil ist beispielsweise keine faktische Mediation, wenn und weil damit kein Prozess angesprochen wird. Erst durch die prozessuale Kombination von Methoden der Mediation entsteht ein Ablauf, der faktisch einer Mediation nahe kommt oder ihr sogar entspricht. Der genaue Ablauf ergibt sich aus den Beschreibungen der integrierten Mediation.

In der Praxis wird der Begriff auch für sogenannte nicht vertragsbasierte Mediationen verwendet.

Hinweise und Fußnoten
Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen.
Bearbeitungsstand: 2025-10-03 10:59 / Version .

Siehe auch:
Prüfvermerk: -