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Konsequenzen einer abgelehnten Mediation

VG Schleswig, 11 B 34/17
Arthur Trossen - 2017-08-23 14:16 - (2265 Reads)

Das Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 23.08.2017 – Az. 11 B 34/17 - entschieden, dass die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen eine Abordnungsverfügung zwar zulässig aber nicht begründet sei. Die Ablehnung von Hilfsangeboten wird in dem Beschluss zur Begründung der Milde herangezogen.

Zur Entscheidung im Volltext