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Konfliktlösung mit Stoppuhr – geht das?!
2017-08-23 23:46Mediation soll die Wogen glätten
2017-08-23 23:46Konsequenzen einer abgelehnten Mediation
VG Schleswig, 11 B 34/17
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2017-08-23 14:16
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Das Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 23.08.2017 – Az. 11 B 34/17 - entschieden, dass die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen eine Abordnungsverfügung zwar zulässig aber nicht begründet sei. Die Ablehnung von Hilfsangeboten wird in dem Beschluss zur Begründung der Milde herangezogen.
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