Mediationswaisen
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Ein entscheidendes Merkmal zur Unterscheidung der Mediationen sind die unterschiedlichen Mediationskonzepte.
Zum Thema » Die Zuordnung der Mediationen zu den Klassen der Systematik ist nicht immer leicht. Wir stoßen deshalb auch auf Varianten, die keiner dieser Klassen zugeordnet werden können, werden als Mediationswaisen bezeichnet. Die Bezeichnung deutet an, dass eine Zuordnung noch aussteht. Grundsätzlich unterscheidet die Mediationssystematik folgende Klassen:
Systematische Erfassung
Die folgende Zusammenstellung filtert alle Mediationen aus dem Verzeichnis heraus, die als "unspezifisch" gekennzeichnet sind.
Items found: 9
| Bezeichnung | Beschreibung |
|---|
| Klärungshilfe | Klärungshilfe wird als eine Mediationsmethode beschrieben, die Hilfe zur Klärung von Konflikten zwischen Menschen, die miteinander arbeiten oder leben sollen, möchten oder müssen eingesetzt wird. Klärungshilfe wird für schwierige, zwischenmenschliche Konfliktsituationen eingesetzt. |
| Kokonverfahren | Eine andere Bezeichnung für die Kooperative Praxis |
| kommunale Mediation | Der Begriff „kommunale Mediation“ wird zwar nicht explizit verwendet. Allerdings lassen sich indirekte Bezüge zu Mediation in kommunalen Kontexten ableiten. Der kommunale Bereich könnte ein Anwendungsfeld sein, aber kein spezifisches Konzept. |
| Konfliktklärung | Die Konfliktklärung beschreibt eine Variante der Mediation aber auch der Konfliktmoderation und der Konfliktprävention. Sie geht davon aus, dass Klarheit der natürliche Feind des Konfliktes ist. |
| Konfliktmediation | Die Konfliktmediation grenzt sich von der Vertragsmediation ab. Bei der Konfliktmediation geht es um eine Konfliktbeilegung bei der Vertragsmediation geht es um eine Auseinandersetzung bei Vertragsabschluss. Auch werden die Begriffe Verhandlungsmediation und Gestaltungsmediation teilweise synonym genutzt. Die Konfliktmediation ist eine Mediation i.S.d. Mediationsgesetzes. |
| Kooperative Praxis | Konstruktive Zusammenarbeit von Rechtsanwälten in außergerichtlichen Verhandlungen. |
| kostenfreies Informationsgespräch | Das Gericht kann keine Mediation anordnen, wohl aber in Familiensachen gem. § 135 FamFG die Teilnahme an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation oder eine sonstige Möglichkeit der außergerichtlichen Konfliktbeilegung anhängiger Folgesachen bei einer von dem Gericht benannten Person oder Stelle. |
| kostenlose Mediationen | Siehe Auftragsmediationen. Gemeint sind Mediationen, die nicht vergütet werden sollen. Sie können als Gefälligkeit oder zu Ausbildungszwecken erfolgen. |
| Kreisgespräche | Deutsche Übersetzung für Restorative Circles. Die Gesprächskreise versuchen eine Konfliktbeilegung auf gleicher Augenhöhe nach Dominic Barter. Dabei geht es um ein der Mediation angelehntes Vorgehen mit einer Gemeinschaftsbeteiligung. |
Hinweise und Fußnoten
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Bearbeitungsstand: 2025-12-19 18:49 / Version .
Alias: unspezifische Mediationen
Literaturempfehlung: Trossen (un-geregelt)
Geprüft: