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Dieser Beitrag: Mediationsnavigator-Geeignetheit

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Sie werden chronologisch durch einen Prozess geführt, der eine virtuelle Mediation abbildet. Klicken Sie auf einen der Buttons im Menü, um bestimmte Stationen gezielt anzuspringen, wenn Sie eine Abkürzung suchen. Alles beginnt mit der Frage:

Ist der Fall überhaupt für eine Mediation geeignet?

Das Wort "Konflikt" wird hier im weitesten Sinne verstanden und umfasst auch ein auf einem Widerspruch beruhendes Problem.

Ja Nein Weiß nicht

Die Frage der Eignung der Mediation wird den Beitrag Geeignetheit ausführlich besprochen. Es ist wichtig, sie von der Zulässigkeit, der Durchführbarkeit und der Sinnhaftigkeit der Mediation abzugrenzen. Die Mediation ist erst durchzuführen, wenn alle Kriterien erfüllt sind. Manche können aber auch im Laufe der Mediation hergestellt werden.

Die Geeignetheit ergibt sich aus lediglich zwei Kriterien:

  1. Es muss ein Konflikt vorliegen (Meist genügt ein Widerspruch).
  2. Die Suche nach einer Lösung muss ein geeignetes Mittel sein.

Wenn diese Voraussetzungen vorliegen und die Zulässigkeit der Mediation bejaht wird, kann das Mediationsverfahren grundsätzlich durchgeführt werden. Jetzt müssen nur noch die Parteien dazu bereit sein.

Wenn der Fall für eine Mediation grundsätzlich geeignet ist, lohnt es sich, weiter darüber nachzudenken. Das sollte ungeachtet der Frage geschehen, ob Parteien überhaupt teilnehmen oder ob sonstige Gründe die Durchführung der Mediation verhindern. Der korrekte Weg ist, die Hindernisse auszumachen, um sie zu überwinden.

Hinweise und Fußnoten
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Bearbeitungsstand: 2026-03-21 20:56 / Version .