Informationsstellen
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Wo und wie Sie Hilfe finden bei der Konfliktbeilegung.
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Der Gesetzgeber hat erkannt, dass sich viele Menschen gegen die Mediation entscheiden, ohne zu wissen, was es ist. Er hat deshalb in bestimmten Angelegenheiten eine Informationspflicht eingerichtet. Sie wurde in §135 FamFG festgelegt. Dort hat der Familienrichter die Möglichkeit, Parteien zu einem kostenlosen Vorgespräch zu zwingen, wo sie sich über Mediation informieren. So soll sichergestellt sein, dass die Parteien in der Lage sind, Alternativen zum Gerichtsverfahren zu erkennen. Erfahrungen belegen, dass die Möglichkeit zur kostenlosen Information auch in anderen Fällen sinnvoll ist, insbesondere bei hoch eskalierten Konflikten, wo die Parteien sich nicht mehr über die Konfliktbeilegung abstimmen können. Ein gutes Informationsgespräch beinhaltet ein Clearing und die Auseinandersetzung mit der optimalen Vorgehensweise bei der Konfliktbeilegung. Damit Sie die kostenlosen Dienste einer Informationsstelle in Anspruch nehmen können, finden Sie das anschließende Verzeichnis:
Sie können sich in dieser Liste eintragen, wenn Sie ein Mediator oder eine Mediatorin mit Erfahrung im Umgang mit hoch eskalierten Konflikten sindund Optionen zur Bewältigung kennen. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Legende: Die Suche erstreckt sich auf alle Profilangaben zur Person, also auch auf die in der Liste nicht angezeigten Daten. So finden Sie auch Fachleute zum Thema "Familie", wenn Sie diesen Begriff eingeben. Sobald Sie einen Suchbegriff eingeben, werden die Nachnamentreffer in einer Dropdownliste angezeigt. Klicken Sie auf den mit einem Link hinterlegten Nachnamen, öffnet sich das Profil der gewählten Person in einem neuen Browsertab.
Alias:
Siehe auch: Verfahrensverzeichnis
Prüfvermerk: -