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Bezeichnung |
Leitsatz |
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Schlagworte |
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Leitsatz 17471
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Wahrheit
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Die Mediation hinterfragt die Wahrheit nicht um sie zu begründen, sondern um sie einvernehmlich neu gestalten zu können.
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Konflikte
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visionär
wahrheit
zukunft
relativ
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Leitsatz 17462
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Verfahrenswahl und Strategie
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Mit der Strategie entscheiden die Parteien zugleich über die Verfahrenswahl, so wie die Wahl des Verfahrens die Strategie ergibt und mit der Konfliktstrategie einher geht.
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Prozess
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Leitsatz 17457
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Hypothesen
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Keine vorschnellen Bewertungen
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Methodik
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Leitsatz 17456
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Mediationsverbote Abgrenzung
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Mediationsverbote sind von der Geeignetheit, der Zulässigkeit und der Durchführbarkeit von Mediationen zu unterscheiden.
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Prozess
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Leitsatz 17453
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Wahl der Konflikthilfe
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Die Wahl der Unterstützung beeinflusst den Weg in die Konfliktbeilegung. Deshalb sollte man sich über die erforderliche Hilfe stets bewusst sein und prüfen, ob sie wirklich hilfreich und erforderlich ist.
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Praxisanwendungen
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Leitsatz 17445
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Mediationsgegenstand
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Der Mediationsgegenstand (Gegenstand der Mediation) ist das Thema, worüber zu sprechen ist, um das Problem, das Dilemma oder den Konflikt beizulegen.
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Prozess
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Leitsatz 17422
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Ende der Mediation
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Die Mediation endet stets mit der Entscheidung (Ergebnis). Sie erreicht ihren Zweck allerdings bereits mit der Lösungsfindung. Die Entscheidung wird als Manifestation betrachtet, die den ersten Schritt in die Umsetzung der Lösung festhält.
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Mediation
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Leitsatz 17397
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Verhandlungslogik
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Im Streit argumentieren wir, was uns der Gegner warum geben muss. In der Mediation überlegen wir, was wir anbieten können, damit wir bekommen, was wir brauchen.
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Mediation
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mediationslogik
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Leitsatz 17387
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Anomalieerkennung
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Wenn die Mediation eine Klärung ermöglichen soll, ist alles, was nicht stimmig ist, klärungsbedürftig.
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Methodik
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Leitsatz 17338
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Krankheit als Grenze
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Die Prinzipien der Mediation setzen die Grenzen, wenn ein Krankheitsverdacht besteht. Die betreffende Person muss mediationsfähig sein, sie muss in der Lage sein, dem Gedankengang der Mediation zu folgen und zu erkennen, worauf sie sich einlässt. Sie muss in der Lage sein Verträge abzuschließen und die Verantwortung für sich zu übernehmen. Die Mediaton darf den Krankheitszustand nicht verschlimmern.
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Konflikte
Mediation
Prozess
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krankheit
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Leitsatz 17333
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Erhellung
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Die Erhellung ist der Inbegriff der Verstehensvermittlung
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Methodik
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Leitsatz 17329
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Meinungen und ihre Bedeutung (2)
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Meinungen trennen, Bedeutungen verbinden
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Leitsatz 17328
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Meinungen und ihre Bedeutung
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Meinungen behaupten Wahrheit, Bedeutungen erklären Wirklichkeit
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Methodik
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Leitsatz 17265
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Was ein Mediator wissen muss
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Ein Mediator sollte wissen, was er nicht weiß
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Mediation
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Leitsatz 17170
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Konfliktarbeit
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Solange der Mangel besteht, bleibt der Konflikt virulent.
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Konflikte
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Leitsatz 17162
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Werkzeugeinsatz in der Mediation
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Der Einsatz von Mediationswerkzeugen erfolgt niemals zufällig.
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Methodik
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zufall
einsatz
werkzeug
technik
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Leitsatz 17156
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Vernunft und Mediation
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Vernunft kann und sollte Menschen aus der Unmündigkeit und von der Willkür befreien. Insofern hat sie die gleiche Aufgabe wie die Mediation. Die Mediation ist ein Prozess der gelebten Vernunft. Sie kommt nicht ohne Vernunft aus.
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Mediation
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vernunft
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Leitsatz 17151
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Vertraulichkeitszusage
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Eine Vertraulichkeitszusage allein könnte lediglich als ein moralisches Signal verstanden werden. Rechtssicherheit entsteht erst durch konkrete Vereinbarungen zur Verschwiegenheit oder dementsprechende gesetzliche Tatbestände. Ohne diese ist die Durchsetzbarkeit vor Gericht bei einer Verletzung der Vertraulichkeit unsicher.
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Recht
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verschwiegenheit
vertraulichkeit
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Leitsatz 17063
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Anforderungen an die Metaebene
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Die Gedanken sind frei, sodass eine Reflexion über alles möglich ist und alles hinterfragt werden kann in der Mediation. Allerdings muss die zu findende Lösung dem anzuwendenden Recht entsprechen. Das Recht könnte die Freiheit einschränken, sodass beispielsweise eine Verabredung zur Straftat nicht möglich ist.
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Methodik
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Leitsatz 17036
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Grenzen der Mediation
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Unter Anwendung der kognitiven Mediationstheorie werden die Grenzen der Mediation immer erreicht, wo eine Reflexion verhindert und ein Denken vereitelt wird.
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vorgaben
bedingungen
einschränkungen
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Leitsatz 17016
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Synchronisation der Gedanken
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Der Mediator synchronisiert nicht nur die Kommunikation, sondern auch die Gedanken.
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Leitsatz 16997
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Prozessarbeit
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Mediation ist Arbeit am Prozess
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Leitsatz 16925
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verfahrens- und personenimmanente Lösungshindernisse
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Zunächst sind immer die verfahrensimmanenten Hindernisse aus dem Weg zu räumen. Können die Parteien auch dann, wenn der gedankliche Weg frei ist und alle Hindernisse aus dem Weg geräumt wurden, sich noch immer nicht auf konstruktive Gedanken zur Lösungsfindung einlassen, muss nach Ursachen gesucht werden, die in der Person begründet sind.
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Leitsatz 16916
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Ausbildungsumfang
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Je tiefer Sie in die Arbeit am Konflikt einsteigen wollen, desto aufwändiger wird die Ausbildung.
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Ausbildung
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Leitsatz 16851
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Mediator erkennen
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Sie erkennen einen Mediator an der Art des Denkens. Nicht daran, dass er Ihnen Recht gibt, sondern daran, dass er Ihnen die Erkenntnis vermittelt, zu erkennen, was das Richtige ist.
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Mediation
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Leitsatz 16850
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Mediator, Person des Vertrauens
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Mediatoren sind Personen, denen Sie und der Gegner vertrauen müssen. Deshalb bestimmt §2 Abs. 1 Mediationsgesetz, dass die Parteien den Mediator wählen. Sie sollten dieses Recht das mit Bedacht ausüben und (je nach Fall) vor der Wahl einen persönlichen Kontakt in einem Vorgespräch wahrnehmen.
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Praxisanwendungen
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Leitsatz 4865
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Planung und Gesprächsstrategie
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So wenig Mensch und so wenig Problem wie möglich!
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Systematik
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Leitsatz 16747
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Vorbereitung der Mediation
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Jede Mediation bedarf einer Vorbereitung, die allerdings im Umfang und in der Art und Weise ganz unterschiedlich ausfallen kann.
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Methodik
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Leitsatz 16744
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Terminvorbereitung
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Ein Mediationstermin muss so gut vorbereitet sein, dass sich die Parteien auf den gedanklichen Weg der Mediation einlassen können und dass der Termin ungestört durchgeführt werden kann ohne dass es zu Unterbrechungen kommt, die bei sorgsamer Vorbereitung zu verhindern waren.
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Methodik
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Leitsatz 16714
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Hinderisse aus dem Weg räumen
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Wenn die Mediation (nach der Mediationstheorie) dazu beitragen soll, dass die Parteien selbst die Lösung finden, mit der sie den Konflikt beilegen können, kommt die Frage auf, warum die Parteien das nicht können. Mit dieser Überlegung kommt die Frage auf, welche Hindernisse ihnen im Wege stehen und ob und wie die Hindernisse ais dem Weg geräumt werden können, damit die Parteien selbst die Lösung finden.
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Mediation
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Leitsatz 16702
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Umgang mit Streit
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Es ist nicht die Aufgabe der Mediation, einen Streit zu unterdrücken oder einen Streit zu verbessern, indem noch besser gestritten wird. Ihre Aufgabe ist es, den Streit überflüssig zu machen und in eine Auseinandersetzung ohne Streit zu überführen. Wie sehr ihr das gelingt zeigt sich daran, dass es den Parteien in einer Mediation nicht gelingt, zu streiten.
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Konflikte
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Leitsatz 16698
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Einführung und Begründung der Grundsätze
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Einige Grundsätze sind zwar ein logischer Bestandteil des Verfahrens. Wenn sie jedoch Handlungs- oder Unterlassungsverpflichtungen begründen sollen, müssen sie vertraglich (am besten in der Mediationsdurchführungsvereinbarung) festgelegt werden. Ihre explizite Vereinbarung hilft auch bei der Festlegung, welche Grundsätze anzuwenden sind und welche nicht.
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Recht
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Leitsatz 16682
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Verteilungsmasse
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Je größer der Verteilungsspielraum (und die Verteilungsmasse) ist, umso weniger rentiert sich ein Streit.
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Konflikte
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Leitsatz 16674
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Zufriedenheit und Nutzen
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Die Zufriedenheit ist das Ziel der Mediation. Der Nutzen ist ihr Fokus.
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Mediation
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Leitsatz 14738
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Nutzenorientierung
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Die Mediation stellt stets den Nutzen in den Vordergrund. Sie ist nutzenorientiert. Sie fragt nicht nach dem Warum, sondern nach dem Wozu und danach, was man sich von einem Plan einer Lösung oder einem Interesse verspricht. Die Mediation schaut nicht auf das Ziel, sondern auf seine Wirkung, dem Zweck.
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Mediation
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Leitsatz 16624
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Beratungshinweis
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Der Beratungshinweis ist stets zu geben, sobald ein Beratungsbedarf auftaucht, den der Mediator selbst nicht decken kann.
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Recht
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Leitsatz 16616
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Verfahrenswahl
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Die Verfahrenswahl ist nicht in Stein gemeißelt. Sie kann jederzeit geändert und den Bedürfnissen der Parteien angepasst werden. Verfahren können auch ausgesetzt oder zum Ruhen gebracht werden, wenn der Konfliktverlauf dies erfordert.
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Systematik
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Leitsatz 16588
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Informationsqualifikation
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Wer die Information nicht kennt, kann nicht mit ihr umgehen. Der Mediator identifiziert deshalb jede Information, bevor er sie weiterverarbeitet.
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Methodik
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information
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Leitsatz 16571
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Gedanken sind frei
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In der Mediation kommt es darauf an, Informationsfilter wie jede andere Einschränkung oder Manipulation von Informationen zu erkennen und aufzuheben, damit die Gedanken befreit werden.
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Mediation
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Leitsatz 16550
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Allparteilichkeit und Neutralität
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Die Unterstützung einer Partei darf nur so weit gehen, dass sie nicht zu einer Übervorteilung führt. Die Allparteilichkeit soll lediglich sicherstellen, dass die Parteien auf gleicher Augenhöhe verhandeln.
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Prozess
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Leitsatz 16537
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Verhandeln auf gleicher Augenhöhe
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Der Mediator muss sicherstellen, dass die Partei mit der Gegenseite auf gleicher Augenhöhe verhandeln kann.
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Leitsatz 16536
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Eigenverantwortlichkeit
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In der Mediation wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die Partei für sich selbst spricht. Sie braucht nur dann einen Beistand, wenn sie dazu nicht in der Lage ist.
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Prozess
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Leitsatz 16529
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Erkenntnis des Mediators
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Der Mediator fragt stets: Wozu muss ich das wissen und wie fügt sich das Wissen in die Mediation ein?
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Methodik
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Leitsatz 16526
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Kernnwissen der Mediation
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Die Mediation lebt von dem Wissen, was die Parteien dazu befähigt, trotz des Konfliktes und widriger Umstände selbst eine konstruktive Lösung zu finden.
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Mediation
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Leitsatz 16520
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Der Mediator fragt nicht, was er als nächstes tut. Er fragt was gerade passiert, welche Erkenntnis erforderlich ist, um die Mediation fortzusetzen, warum sich der Partei die gebotene Erkenntnis nicht erschließt und was er dazu beitragen kann, der die Partei den Gedanken an sich heranlässt mit der Option ihn wieder zu verwerfen.
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Prozess
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denken
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Leitsatz 16519
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Strategie der Mediation
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Die Strategie der Mediation besteht darin, alle Hindernisse aus dem Weg zu räumen, die die Parteien davon abhalten (können), die Lösung des Problems oder des Konfliktes selbst herbeizuführen.
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Mediation
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Leitsatz 16518
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Werkzeuge und ihre Wirkung
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Die Werkzeuge entfalten ihre mediative Wirkung nur in ihrem vorgegebenen Zusammenspiel.
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Mediation
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Leitsatz 16505
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Streitbeilegungsverfahren
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Das Streitbeilegungsverfahren ist ein Konfliktbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle
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Systematik
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Leitsatz 16506
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Verbraucherschlichtungsstelle
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Die Verbraucherschlichtungsstelle führt ein Streitbeilegungsverfahren, das eine angepasste Moderation, eine Mediation eine Schlichtung oder ein Schiedsgerichtsverfahren darstellen kann, wofür der Streitmittler verantwortlich ist.
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Systematik
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Leitsatz 16491
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Berufstätigkeit des Mediators
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Beachten Sie bitte, dass die methodische Anwendung der Mediation im erweiterten Mediationsradius und außerhalb des Verfahrens nach §1 Mediationsgesetz keine berufliche Zuordnung erfordert.
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Berufstätigkeit
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