Bescheinigung der Fortbildungen
Zunächst vom Fortbildungsinstitut. Lediglich die Fortbildung der ersten Periode (4 Jahreszeitraum) muss zusätzlich vom Ausbildungsinstitut bescheinigt werden. Verrückt und nicht nachvollziehbar, aber so lautet die Regel. Siehe https://wiki-to-yes.org/ZMediatAusbV-§3