Auswahl und Einladung der Parteien
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Der Prozess erfordert die Anwesenheit von Akteuren. Sie können unterschiedliche Rollen einnehmen.
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Parteienladung bezeichnet im Kontext der Mediation den gesamten Prozess, durch den die relevanten Konfliktparteien und gegebenenfalls weitere Beteiligte für ein Verfahren identifiziert, ausgewählt und zur Teilnahme eingeladen werden.
Der Begriff umfasst mehr als eine formale Einladung. Er beinhaltet insbesondere:
- die Auswahl der passenden Parteien und gegebenenfalls Dritter
- die Klärung der Beteiligtenstruktur (wer gehört an den Tisch?)
- die Ansprache und Einladung der Beteiligten
- die Abstimmung von Termin, Ort und Rahmenbedingungen
sowie alle vorbereitenden Schritte, die notwendig sind, um einen konstruktiven Dialog zu ermöglichen
Ziel und Zweck
Ziel der Parteienladung ist es, sicherzustellen, dass alle für die Konfliktklärung relevanten Personen angemessen einbezogen sind und unter geeigneten Bedingungen zusammenkommen können. Eine gelungene Parteienladung ist damit ein wesentlicher Erfolgsfaktor für den Verlauf und die Wirksamkeit der Mediation.
Der Regelfall
Meist nimmt eine der Parteien Kontakt mit dem Mediator auf. es wird abgestimmt dass eine Mediation die geeignete Vorgehensweise ist und wer teilnehmen sollte. Die Parteien haben meist selbst eine klare Vorstellung davon. Dann werden die äußeren Bedingungen besprochen, wie Zeit und Ort und vor allem, wie die Terminabsprache erfolgt und wer die anderen Parteien zum Termin einlädt.
Fragen zur Abwicklung
- Wer entscheidet über die Auswahl der Parteien
Hintergrund: Das Problem kommt auf, sobald mehrere Parteien teilnehmen sollen und nicht klar ist wer zu beteiligen ist (z.B. Erbengemeinschaft) oder wenn Parteien unerwünscht sind.
Lösungsansatz: Am Anfang steht die Konfliktanalyse. Sie entscheidet darüber wer warum zu beteiligen ist. Das sind grundsätzlich alle Personen oder Institutionen über deren rechte entschieden wird. (Die also an einer Abschlussvereinbarung zu beteiligen sind). Es bietet sich ein kostenfreies Informationsgespräch an. Zu prüfen ist auch, ob es Sinn macht zunächst mit einigen Parteien die Mediation zu starten (in der Hoffnung, dass die Teilnehme der fehlenden Parteien dadurch ermöglicht wird. Die Entscheidung, wer teilnimmt obliegt im Zweifel dem Mediator (seiner Expertise) und dem darauf basierenden Konsens mit den Parteien. - Wer bestimmt über die Teilnahme an der Mediation
Hintergrund: Eine Partei hat einfach eine weitere Personen zu einer betrieblichen Mediation eingeladen, weil sie meinte, dass sie besser zur Lösung beitragen kann. Sie hat das mit dem Mediator nicht abgestimmt. Als der Mediator zu dem verabredeten Termin kam, saßen dort 12 Mitarbeiter des Unternehmens (die eingeladen waren), der Geschäftsführer (der auch eingeladen war) und 2 weitere Personen die der Geschäftsführer einfach mitgebracht hat. Wie reagiert der Mediator?
Lösungsansatz: Der Mediator sollte kein Ego-Problem haben, wenn ert soch übergangen fühlt. Die Situation löst sich aus dem Gesetz heraus. §2 Abs. 4 Mediationsgesetz besagt, dass Dritte nur mit Zustimmung aller Parteien in die Mediation einbezogen werden können. Es ist also keine Entscheidung des Mediators, sondern die aller Beteiligten. Der Mediator sollte die Situation deshalb transparent machen und den (anderen) Parteien die Entscheidung überlassen, wenn sie fachlich zu vertreten ist. Es ist eine gute Chance, Konsens zu finden und die Situation zu nutzen um evtl. Ursachen für Unstimmigkeiten (das forsche Auftreten des Geschäftsführers) erkennbar werden zu lassen. - Soll der Mediator die Einladungen durchführen?
Hintergrund: Wenn Konsens besteht ist es kein Problem, wer die Einladung vornimmt. Es kommt jedoch vor, dass die Parteien keinen Kontakt mehr miteinander haben. Es kann sogar sein, dass der Gegner ablehnt, nur weil die Partei ihn zur Mediation aufgefordert hat. Die Partei bittet deshalb den Mediator, die gegnerische Partei zu kontaktieren und einzuladen.
Lösungsansatz: Der Mediator sollte sich zurückhalten. Keinesfalls sollte er argumentieren oder den Standpunkt der Partei übernehmen und herausstellen. Er mag darauf hinweisen, dass er als Mediator zur Verfügung steht. Ob das hift, ist eine andere Frage. Sinnvoll ist es, nach einer Person zu suchen, der der Gegner vertraut (gegenerischer Anwalt, Vertrauensperson) - Die Parteien streiten über die Durchführung der Mediation
Hintergrund: Eine Partei möchte die Mediation, die andere nicht. Die Situation kann schon zu Beginn, also vor der Mediation auftreten oder innerhalb der Mediation aufkommen, wenn es um den Abbruch geht.
Lösungsansatz: Die gute Botschaft ist, dass die Parteien darüber streiten. D.h., es findet eine Auseinandersetzung statt. Der Mediator sollte versuchen, den Streit zu mediieren. Seine einzige Aufgabe ist also, ein Gespräch unter mediativen Bedingungen zustande zu bringen.
Der Grundsatz
Die Organisation der Mediation, die Auswahl und die Einladung der Parteien ist grundsätzlich eine Aufgabe, die alle Beteiligten im Konsens zu erledigen haben. Der Mediator hat eine besondere Rolle, weil er keine Partei ist, meistens die Räumlichkeiten stellt und die Expertise für die gelingende Mediation vorhalten kann. Anders als ein Richter hat er jedoch keine Entscheidungsbefugnisse. D.h. Er kann die Parteien nicht vorladen oder deren persönliches Erscheinen anordnen usw. Die Mediation und der Termin kommen nur im Einvernehmen zustande. Wie der Konsens darüber herbeigeführt wird, ist zweitrangig, solange kein Prinzip der Mediation verletzt wird.
Herausforderungen
Nicht immer läuft alles reibungslos. Es kann schon zum Dissenz kommen, ehe die Mediation überhaupt beginnt.
Ladungsmediation
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