Loading...
 
Skip to main content

2009 Ist der Mediator verpflichtet ein Honorar zu nehmen?

Examen

Das ist ein Eintrag im Verzeichnis der Wiki to Yes Fragen

Die Datenbank erfasst alle Fragen zur Mediation von den FAQs bis hin zu anspruchsvollen Examensfragen. Hier geht es zu den Fragen-zum-Konflikt, hier geht es zu den Examensfragen und hier geht es Back.


Ist der Mediator verpflichtet ein Honorar zu nehmen?

Hintergrund: Mediatoren müssen zum Nachweis der Ausbildung Mediationen durchführen. Sind sie verpflichtet, sich diese Leistungen vergüten zu lassen?


Antwort: Die Mediation ist ein Dienstvertrag i.S.d. §611 BGB. Er setzt eine Vergütung voraus. Wenn keine Vergütung vereinbart wird, gilt die übliche Vergütung. Es muss allerdings klar sein, dass die Leistung vergütet werden soll. Ist eine Vergütung nicht vorgesehen, handelt es sich um einen Auftrag. Es ist also möglich auf das Honorar zu verzichten, wenn dies im Mediationsvertrag entsprechend deutlich gemacht wurde. Einige Berufe sind verpflichtet, ein Honorar zu nehmen. Dies ergibt sich aus dem jeweiligen Berufsrecht. Betroffen sind Anwälte und Notare. Wenn sie eine Mediation ohne Honorierung anbieten, sollte dies als Ausbildungsfall deklariert werden und nicht als eine berufliche Dienstleistung.

Das sehen Sie mit einem Premium-Zugang

Sie haben Zugriff auf weitere Datenfelder und erweiterte Nutzungs- und Aktionsmöglichkeiten, wenn Sie angemeldet sind. Lesen Sie mehr dazu im Angebot.

Hinweise und Fußnoten

Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen.
Siehe auch: Schlagworte. Kategorien