17449 Werden die Konfliktthemen im Verfahren erördert?
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Beispiel 17449
Werden die Konfliktthemen im Verfahren erördert?
Der Konflikt in der Familienangelegenheit ist ein nicht bewältigter Ehekonflikt. Die Parteien werfen sich ein schuldhaftes Verhalten vor, weshalb es zur Trennung gekommen war. Der Vorwurf ist Ausdruck eines hoch eskalierten Beziehungskonfliktes. Dieser Konflikt wird im juristischen Scheidungsverfahren nicht thematisiert. Dort wird nur die Zerrüttung geprüft.
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