Beweiserhebungsverbot
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Bezeichnung: Beweiserhebungsverbot
Beschreibung: Ein Beweiserhebungsverbot liegt vor, wenn bestimmte Beweise von vornherein nicht erhoben werden dürfen. Das Verbot betrifft die Beweisaufnahme selbst. Ein vertraglich vereinbartes Beweiserhebungsverbot ist allerdings nicht bindend für das Gericht. Dieses ist der materiellen Wahrheit verpflichtet und nicht an Parteivereinbarungen gebunden.
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