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17044 Elterliche Sorge - Teil 1: Rechtliche Definition von Familie Schleicher, Nothhafft (Elterliche Sorge - Teil 1: Rechtliche Definition von Familie)

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Elterliche Sorge - Teil 1: Rechtliche Definition von Familie


Beschreibung: Elterliche Sorge als Ausdruck des Verständnisses von Familie im Recht: Kein anderes Verhältnis spiegelt die gesellschaftliche Konstruktion von Familie und deren Veränderung so wieder wie die Regelung der elterlichen Sorge im Familienrecht. Deshalb sollen hier kurz die wesentlichen Dimensionen des rechtlichen Begriffs von Familie dargestellt werden.
Autor: Prof. Dr. Hans Schleicher/ Prof. Dr. Susanne Nothhafft
Quelle/Verlag: Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP)
Fundstelle: Nachlesen

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