Anerkenntnisurteil
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Bezeichnung: Anerkenntnisurteil
Beschreibung: Das Anerkenntnisurteil kann ohne mündliche Verhandlung ergehen, wenn der Beklagte die Forderung anerkennt. Es ist in §307 ZPO geregelt und stellt eine kostengünstige Mögflichkeit zur Prozessbeendigung dar.
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