Kostenerstattung durch die Rechtsschutzversicherung
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Kostenerstattung durch die Rechtsschutzversicherung
2014-05-07
Die Erstattung außergerichtlicher Kosten durch die Rechtsschutzversicherung darf nicht von einer obligatorischen Mediation anhängig gemacht werden; erst recht nicht, wenn die Medianden den Mediator nicht selbst auswählen.
LG Frankfurt 07.05.2014, 2-06 O 271/13
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