16290 Der Waserfleck
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Beispiel 16290
Der Waserfleck
Es gibt einen Streit zwischen zwei Nachbarn wegen eines Wasserflecks an der Decke. Die Bewohnerin (Eigentümerin) der unteren Wohnung verlangt die Beseitigung des Schadens. Die Bewohnerin der oberen Wohnung fühlt sich nicht verantwortlich. Sie bestreitet, den Wasserfleck verursacht zu haben, weil in ihrer Wohnung kein Wasser ausläuft. Es kommt zur Mediation. Der Mediator lädt den Hausmeister ein, der lediglich darauf hinweist, dass Wasser von überall herkommen könnte und dass dies erst zu ermitteln sei. Das überzeugte die Nachbarn. Sie waren sich einig, erst einmal die Schadensursache zu prüfen. Die Bewohnerin der unteren Wohnung würde keinen Ersatz beanspruchen, wenn es sich herausstellt, dass die Schadensursache nicht die vermutete war. Die Bewohnerin der oberen Wohung ist ohne Weiteres bereit, den Schden zu ersetzen, wenn sie ihn verursacht hat. Über diese Frage bestand gar kein Streit. Braucht man dafür einen Mediator?
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