Anpassungspflicht
Das Aufgabenverzeichnis erfasst alle in der Mediation anfallenden Aufgaben und qualifiziert sie nach Erfordernis bis hin zur Rechtspflicht des Tätigwerdens. Hier geht es zum Aufgabenverzeichnis und hier geht es Back.
Anpassungspflicht
Beschreibung: Der Mediator ist verpflichtet, die effizienteste und kostengünstigste Herangehensweise in der Mediation zu verwenden. Er muss die Mediation deshalb an die Bedürfnisse der Parteien. und den Anforderungen des Falles ausrichten und darlegen können, warum er welche Maßnahmen ergriffen oder unterlassen hat.
Fundstelle: Falleignung
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