15904 Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz
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Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz
Kürzel: SchStG
Beschreibung: Geregelt werden die Schiedsstelle, das Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, das Schlichtungsverfahren in Strafsachen, das Sühneverfahren vor Erhebung der Privatklage, die Anerkennung weiterer Gütestellen und die Kosten.
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