15903 Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz
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Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz
Kürzel: SächsSchiedsGütStG
Beschreibung: Geregelt werden gemeindliche Schiedsstellen, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, Sühneverfahren vor Erhebung der Privatklage, Kosten und Entschädigung, Gütestellen gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung.
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