15858 Fürsorgepflicht als Nebenpflicht
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Beispiel 15858
Fürsorgepflicht als Nebenpflicht
Die Mediation ist ein Verfahren bei dem die Parteien auf gleicher Augenhöhe verhandeln sollen. Wenn der Mediator bemerkt, dass eine Partei in der Verhandlung unterlegen ist, gebietet die Allparteilichkeit ihre Unterstützung. Wo die Allparteilichkeit z.B. wegen des Grundsatzes der Neutralität ihre Grenzen findet, muss der Mediator die Situation ansprechen und der Partei die Möglichkeit geben, einen Beistand hinzuzuziehen.
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