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15849 Informationspflichten für Unternehmen Informationspflichten für Unternehmen nach VSBG

Gesamtverzeichnis

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Das Fundstellenverzeichnis erfasst alle in der Mediation anfallenden Links und Quellenhinweise, um Ihnen einen schnellen Zugriff zu gewähren und um eine Auswertung der verwendeten Fundstellen zu ermöglichen. Hier geht es zum Aufgabenverzeichnis und hier geht es Back.


Informationspflichten für Unternehmen


Beschreibung: Seit dem 1. Februar 2017 gelten für Unternehmen spezielle Informationspflichten nach den §§ 36, 37 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG). Her wird darüber informiert.
Quelle/Verlag: Bundesamt der Justiz
Fundstelle: Nachlesen

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