Schutzwirkung zu Gunsten Dritter
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Bezeichnung: Schutzwirkung zu Gunsten Dritter
Beschreibung: Die "Schutzwirkung zu Gunsten Dritter" ist ein rechtlicher Grundsatz, der besagt, dass eine Vertragspartei einen Vertrag nicht nur zu ihrem eigenen Vorteil abschließen kann, sondern auch zum Schutz der Interessen einer dritten Person. Der Rechtsgrundsatz kann zur Begründung von Schadensersatzansprüchen der Medianden einschlägig sein, wenn sie nicht selbst Parteien des Mediationsvertrages sind.
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