Rechtsstreit
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Bezeichnung: Rechtsstreit
Beschreibung: Der Rechtsstreit unterscheidet sich von einem (anderen) Streit insofern, als er sich nur auf gesetzliche Tatbestände erstreckt. Ein Streit über ein Tatbestandsmerkmal, das in einer Rechtsvorschrift nicht vorgesehen ist, ist juristisch deshalb irrelevant.
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