Menschenrechtsmediation
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Bezeichnung: Menschenrechtsmediation
Beschreibung: Das LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) sieht in §8 vor, dass über Menschenrechtsverletzungen ein Verfahren der einvernehmlichen Streitbeilegung durchgeführt werden kann. Es wird nicht genau gesagt, was das für ein Verfahren ist. Eine Mediation ist jedoch möglich.
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