Reform der Ausbildungsverordnung
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Reform der Ausbildungsverordnung
2021-10-26
Laut einer PM des BMJV soll die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediatAusbV) – unter Vorbehalt dem Entsprechen der künftigen Regierung – reformiert werden. Das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) wird im November 2021 ein entsprechendes Eckpunktepapier vorlegen. Das Papier ist in einem bemerkenswert offenen 1 ½ jährigen Online-Diskurs unter Vertreterinnen und Vertreter der Mediationskreise entstanden. Dr. Larissa Thole, zuständige Referatsleiterin beim BMJV, hatte dazu eingeladen und moderierte den partizipativen Meinungsbildungsprozess in sechs Sitzungen. Das Eckpunktepapier soll unter anderem folgende Ergebnisse enthalten:
- Erweiterung der 120 Stunden Ausbildung auf 130 Stunden zur Schulung der Digitalkompetenz in virtuellen Mediationsverfahren
- Präzisierung des Verhältnisses von Präsenz- und Online-Ausbildung (§ 2 Absatz 4 ZMediatAusbV)
- Erhöhung auf vier nachzuweisende supervidierte Mediationsfälle innerhalb von zwei Jahren
- Möglichkeit der Gruppensupervision (§ 4 Abs. 1 ZMediatAusbV)
BMJV
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