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Rechtsgarantie

Lexikon

Das ist ein Eintrag im Wiki to Yes Mediationslexikon

Das Mediationslexikon ist eine der zentralen Datenbanken im Wiki to Yes, wo alle Begriffe erfasst und verarbeitet werden, die mit der Mediation im Zusammenhang stehen. Hier geht es zur Enzyklopädie und hier geht es Back.

Bezeichnung: Rechtsgarantie
Beschreibung: Die Rechtsgarantie des Staates ist gegenüber dem Rechtsschutzbedürfnis des Bürgers abzugrenzen. Sie ist als sogenannte Rechtsweggarantie ist in Art 19 Abs. 4 GG geregelt und betrifft eine Abwehrmaßnahme gegen Rechtsverletzungen der öffentlichen Gewalt. Der Rechtsschutz hingegen betrifft Verletzungen im privatrechtlichen Bereich. Er wird aus Art 20 GG hergeleitet. Das Rechtsschutzbedürfnis verhindert, dass die Gerichte willkürlich angerufen werden.
Wiki Fundstelle: Anzeigen

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Hinweise und Fußnoten

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