Abstimmungsbedarf
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Bezeichnung: Abstimmungsbedarf
Beschreibung: Die Mediation ist ein konsensuales Verfahren. Das bedeutet, alle Entscheidungen müssen im Konsens getroffen werden. Der Mediator hat keine Direktionsbefugnis. Darüber hinaus veranlasst der Transparenzgrundsatz, die Verfahrensentscheidungen offenzulegen. Es gibt auch eine Informationspflicht. Bei Techniken und besonders bei Interventionen kann ihre vorherige Ansage aber das Gegenteil bewirken. Sie könnte die Intervention ad Absurdum führen. Andere Interventionen hingegen müssen angekündigt werden. Der Abstimmungsbedarf legt fest, welche Techniken und Interventionen anzukündigen und abzustimmen ist.
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