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Die Datenbank erfasst alle Vorschriften zur Mediation von Gesetzen, bis hin zu Verordnungen und dem Erlass von Standards. Hier geht es zu den ###LINK6### und hier geht es ###LINK7###.
Wesensgebot###LINK8###
Kürzel: KR 01
Beschreibung: Das Wesensgebot erwartet, dass jede Maßnahme in der Mediation ihrem Wesen entspricht. Das Wesen ergibt sich aus dem Mediationsverständnis. Es stellt einen Behandlungsfehler dar, wenn die Tätigkeit des Mediators oder der Mediatorin nicht dem Wesen der Mediation entspricht
Sie haben Zugriff auf weitere Datenfelder und erweiterte Nutzungs- und Aktionsmöglichkeiten, wenn Sie ###LINK9### sind. Lesen Sie mehr dazu im ###LINK10###.
Bitte beachten Sie die ###LINK14### - und ###LINK15###.
Siehe auch: ###LINK16###. ###LINK17###