Prozesskostenhilfe
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Bezeichnung: Prozesskostenhilfe
Beschreibung: Um die Rechtsverfolgung zu gewährleisten, erhalten bedürftige Parteien eine Finanzierungshilfe durch den Staat. Die Prozesskostenhilfe ist grundsätzlich ein Darlehen, das zurückzuzahlen ist, falls die Partei leistungsfähig wird.
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